Wertsicherung unserer Tarife

Unsere Tarife sind gemäß den vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Besonderen Entgeltbestimmungen wertgesichert. Das bedeutet, die vereinbarten monatlichen regulären Grundgebühren, Pauschalen für Minutenpakete und der Mindestumsatz werden an die jährlich errechnete Inflationsrate (VPI) angepasst.

Was bedeutet das für mich als Kunde?

Ihre monatlichen Grundentgelte bei den betroffenen Tarifen werden dabei um bis zu 7,8 % erhöht. Die Wertsicherung entspricht dem Verbraucherpreisindex (VPI) im Jahr 2023. Die aktuelle Inflationsrate (VPI) wird auf www.statistik.at veröffentlicht.

Was sind die Hintergründe zur Wertsicherung?

Die Inflationsanpassung wurde im Jahr 2012 eingeführt (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und gilt nur für Tarife, deren gültige Entgeltbestimmungen und AGB die entsprechende Wertsicherungsklausel enthalten. Es ist dies keine Preiserhöhung, sondern lediglich eine Inflationsanpassung der regulären monatlichen Grundgebühren bestimmter Tarife (ähnlich wie bei Wasser, Energie und Wohnen etc.). Sie bedeutet die Angleichung der Kosten für ein Produkt oder einer Leistung an die Inflationsentwicklung und damit eine angemessene Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Wenn wir die Wertsicherung mit Ihnen vertraglich vereinbart haben, entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht durch die Wertanpassung.

Fragen und Antworten

Wertsicherung bedeutet, dass die monatlichen Grundgebühren, die Pauschalen für Minutenpakete und der Mindestumsatz einmal jährlich angepasst werden dürfen, wenn wir die Wertsicherung mit Ihnen vereinbart haben und alle Voraussetzungen gemäß der vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Entgeltbestimmungen, vorliegen. Die Wertsicherung richtet sich nach dem österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI), der von der Statistik Austria berechnet und veröffentlicht wird. Demnach kann eine Wertsicherung entweder zu einer Senkung oder einer Steigerung der monatlichen Grundgebühren, der Pauschalen für Minutenpakete und des Mindestumsatzes führen. Dabei bleiben Schwankungen des Jahres-VPI gegenüber der Indexbasis nach oben oder unten unter 1 % unberücksichtigt.

Der VPI (Verbraucherpreisindex) ist Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung für typische Güter und Dienstleistungen, die ein Haushalt im Allgemeinen verbraucht. Die Prozentveränderung wird meist gegenüber dem Vormonat oder dem Vorjahr gemessen. Eine Deflation bedeutet eine Senkung, eine Inflation eine Steigerung der Preise. Aktuelle Informationen über den VPI finden Sie auf der Website der Statistik Austria.

Eine Wertsicherung kennt man bereits aus anderen Branchen wie Versicherungen oder Immobilien. Sie bedeutet die Angleichung der Kosten für ein Produkt oder einer Leistung an die Inflationsentwicklung und damit eine Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung.

Auch ist die Telekommunikationsbranche mit stetig steigenden Kosten konfrontiert. So ist etwa die Datennutzung im Netz von DIALOG von 2020 auf 2022 um 35 % gestiegen, davon allein von 2021 bis 2022 um 11 %.

Ob Ihr Tarif betroffen ist, sehen Sie als Hinweis transparent direkt auf Ihrer Rechnung.

Es erfolgt keine Entgeltanpassung, ohne dass Sie als Kunde entsprechend informiert worden sind.

Nicht betroffen von der Wertsicherung sind:

  • Verträge bzw. Tarife ohne Wertsicherungsklausel
  • Verbindungsentgelte
  • Entgelte für Auslandstelefonie, Roaming, Leistungspauschale oder sonstige Spesen

Ab 01.04.2024 erfolgt die Indexierung für Verträge und Tarife mit Wertsicherungsklausel. Kommt es zu einer Indexierung, wird der Kunde in der der Entgeltänderung vorangehenden Rechnungsperiode auf der Rechnung oder per Rechnungsandruck informiert.

Die monatliche Grundgebühr wird nur bei Tarifen angepasst, deren Vertrag eine rechtsgültige Wertsicherungsklausel beinhaltet. Die Wertsicherung erfolgt gemäß der gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Wertsicherung ist somit Vertragsbestandteil und es gibt bei einer Wertanpassung der Grundgebühren, Pauschalen für Minutenpakete und dem Mindestumsatz kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Die Wertanpassung betrifft ausschließlich die monatliche Grundgebühr des Tarifs, die Pauschalen für Minutenpakete und den Mindestumsatz und nicht die Kosten für Verbindungsentgelte oder andere Leistungen.

Jährlich wird der österreichische Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres von der Statistik Austria veröffentlicht. Steigt oder sinkt dieser, wird auch die monatliche Gebühr entsprechend angepasst. Es wurde allerdings ein Schwellenwert von 1 % festgelegt. Das heißt, nur wenn der VPI innerhalb eines Jahres um mindestens 1 % über- oder unterschritten wird, kommt es zu einer Erhöhung bzw. Senkung der monatlichen Gebühr. Würde der VPI z. B. um 2 % fallen, reduziert sich die monatliche Gebühr dementsprechend um 2 %. Liegt der VPI unterhalb des Schwellenwerts von 1 %, so wird die Gebühr nicht angepasst.