Roaming innerhalb und außerhalb der Europäischen Union

Telefoniert oder surft man mit dem Mobiltelefon nicht im Netz des eigenen Anbieters, sondern in einem ausländischen Fremdnetz, wird dies als Roaming bezeichnet. Anrufe vom Inland ins Ausland fallen daher nicht unter diesen Begriff. Für Telefonie von Österreich ins Ausland gibt es spezielle Einwahldienste, wie z.B. Mobil Dial In von DIALOG telekom, mit welchen eine günstige Telefonie ins Ausland möglich ist.

Innerhalb der Europäischen Union ist das Roaming reguliert. Durch das Roam-like-at-Home-Prinzip telefoniert und surft man im EU-Ausland grundsätzlich zu den gleichen Konditionen wie im Inland. Um exzessives oder dauerhaftes Roaming zu vermeiden, gilt die Fair-Use-Policy, welche unter bestimmten Voraussetzungen die Verrechnung von zusätzlichen Roaming-Kosten vorsieht. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Kunde über einen längeren Zeitraum durchgehend im EU-Ausland roamt. In manchen Ländern kann auch ein alternativer Roaminganbieter gewählt werden.

Beim Roaming außerhalb der EU gilt das Rome-like-at-Home-Prinzip nicht. Daher fallen dort beim Roaming Kosten an.

Auch die Telefonie von einem ausländischen Netz in ein anderes (z.B. Telefonie von Deutschland in die USA) kommt Roaming zur Anwendung. In diesem Fall erfolgt die Tarifierung nach der jeweils höheren Tarifzone. So wird z.B. für ein Telefonat von Deutschland (Zone 1) in die USA (Zone 3) oder umgekehrt, immer der Tarif der Zone 3 verrechnet.

Es sollte bei jedem Auslandsaufenthalt darauf geachtet werden, dass manche Apps auch ohne Zutun des Nutzers auf das Internet zugreifen. Dies passiert beispielsweise dann, wenn automatisch nach Updates gesucht wird oder automatisch Email- oder Whats-App-Nachrichten abgeholt werden. Um dies zu vermeiden, ist es empfehlenswert „Datenroaming“ am Endgerät zu deaktivieren. Generell ist es ratsam – sofern vorhanden – kostenlose WLANs (z.B. im Hotel) zu nutzen.

Da Konsumenten in der Vergangenheit von Rechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro überrascht wurden, gilt mittlerweile die Regelung, dass bei Erreichen von Datenroaming-Kosten in Höhe von 60 Euro inkl. Mwst. automatisch der Datenroamingdienst bis zum Monatsende gesperrt wird. Möchte der Kunde trotz Erreichen der 60-Euro-Grenze weiterhin Datenroaming-Dienste nutzen, kann er selbst die Sperre aufheben lassen. Bei Businesskunden gilt diese Regelung nicht. Dennoch kann auch ein Businesskunde auf Wunsch die Sperrgrenze aktivieren lassen.

Manche Mobilfunktarife inkludieren auch Roaming-Freieinheiten für Auslandstelefonie außerhalb der EU.

Aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Tarife und Mobilfunkangebote ist es oftmals für Kunden schwierig die richtige Tarifentscheidung zu treffen. In vielen Fällen entstehen dadurch unnötige hohe Kosten bei einem vermeintlich günstigen Tarif.

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