NÜV beantragen - Rufnummer behalten

Rufnummernmitnahme beim Handy

Ist Ihr Mobilfunkvertrag noch der Richtige für Sie? Passt er noch zu Ihren Kommunikationsbedürfnissen? Haben Sie das Gefühl, zuviel für die erhaltene Leistung zu bezahlen?

Sich diese Fragen hin und wieder zu stellen macht durchaus Sinn und oftmals ist ein Wechsel des Mobilfunkbetreibers die beste Lösung. In den meisten Fällen soll bei so einem Wechsel die Rufnummer zum neuen Betreiber mitgenommen werden.

Lesen sie in diesem Blogbeitrag, wie Sie die Portierung der Rufnummer unkompliziert in wenigen Schritten durchführen können und welche Fristen es dabei zu beachten gilt.

Sie sind mit Ihrem derzeitigen Mobilfunkvertrag unzufrieden und wollen zu einem neuen Betreiber wechseln? Gleichzeitig möchten Sie Ihre Rufnummer mitnehmen, weil Sie weder Lust haben, neue Visitenkarten zu drucken noch Ihre gesamten Kontakte über Ihre neuen Daten zu informieren? Beides ist mit einer Portierung der Rufnummer ganz einfach möglich.

Idealerweise leiten Sie die Portierung gleich bei Abschluss eines neuen Vertrages in die Wege.

Beachten Sie bitte folgende Punkte um die unterbrechungsfreie Übertragung Ihrer Rufnummer zu gewährleisten:

  • Unabhängig davon, ob Sie Privat-, Geschäfts- oder Prepaid-Kunde sind, bei DIALOG telekom können sie Ihre Rufnummer portieren lassen.
  • Sie können den Zeitpunkt der Portierung frei wählen. Ebenso ist es nicht notwendig auf das Ende des alten Vertrages zu warten, um Ihre Nummer für den neuen Vertrag zu verwenden. Bis zum Ablauf der Bindung Ihres alten Vertrages, bekommen Sie vom alten Betreiber eine neue Nummer zugeteilt.
  • Sie benötigen für die Übertragung Ihrer Rufnummer die Nummernübertragungsinformation (NÜV- Information). Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Information Ihres derzeitigen Betreibers über das aufrechte Vertragsverhältnis. Die NÜV-Information können Sie jederzeit bei Ihrem derzeitigen Betreiber einholen. Ihr Betreiber schickt Ihnen die NÜV-Info zeitnah nach der Anforderung zu und diese ist dann 90 Tage gültig. Diese Frist ist nur dann relevant, wenn die Information lange vor Abschluss eines Neuvertrages eingeholt wird.
  • Mit der NÜV-Information können Sie bei Ihrem neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme beantragen. Sinnvoll ist es, dies gleich mit Abschluss des neuen Vertrages zu erledigen.
  • Wichtig: Vergessen Sie dabei nicht, Ihren alten Vertrag zu kündigen! Der Antrag auf Rufnummernmitnahme stellt nämlich keine Kündigung ihres Vertragsverhältnisses dar.
  • Sie müssen die Mitnahme der Rufnummer jedenfalls innerhalb von 14 Tagen ab Kündigung Ihres alten Vertrages beantragen. Andernfalls kann diese nicht mehr durchgeführt werden und Sie verlieren Ihre Rufnummer.
  • Ihr ursprünglicher Betreiber darf Ihnen für die Ausstellung der NÜV-Info € 1,- und für die Rufnummernübertragung € 9,- in Rechnung stellen. Sie müssen also mit € 10,- pro portierter Rufnummer rechnen.

 

Sie wollen es noch unkomplizierter und mit weniger Aufwand?

DIALOG telekom stellt Ihnen als Full-Service Provider gerne einen persönlichen Betreuer zur Verfügung, der Sie bei der Mitnahme Ihrer Rufnummer zu DIALOG telekom begleitet. Somit ist gewährleistet, dass keine wichtigen Fristen übersehen werden und die Rufnummernmitnahme reibungslos funktioniert. Eine kostenlose Beratung bezüglich des optimalen Tarifs für Ihre Bedürfnisse versteht sich von selbst.

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